AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Soapflaker GmbH, deren genaue Daten im Impressum aufgeführt sind (im Folgenden kurz „Soapflaker GmbH“), oder einem selbstständigen Kooperationspartner, und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkan nt.
1.5 Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6 Die Soapflaker GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der angebotenen Leistungen selbstständige Kooperationspartner einzusetzen. Verträge können dabei entweder unmittelbar mit der Soapflaker GmbH oder – nach entsprechender Benennung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung – unmittelbar mit einem selbstständigen Kooperationspartner zustande kommen. In diesem Fall wird der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden. Die relevanten Vertragsdaten des Kooperationspartners werden dem Kunden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
II. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSSPRACHE
1.1.Mit der Serviceanfrage des Auftraggebers über die Internetseite siebträger-service.de stellt dieser eine unverbindliche Anfrage für die Reparatur oder Wartung seiner Espressomaschine. Nach dieser Übermittlung kontaktiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und macht ein Angebot. Dieses Angebot beinhaltet einen Kostenvoranschlag. Akzeptiert der Auftraggeber das Angebot, so sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Annahme der Dienstleistung.
1.2. Aus der Auftragsbestätigung geht hervor, ob Vertragspartner des Kunden die Soapflaker GmbH oder ein von der Soapflaker GmbH eingesetzter selbstständiger Kooperationspartner ist. Diese AGB gelten entsprechend auch für Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem benannten Kooperationspartner.
1.3. Angebote der Soapflaker GmbH gegenüber Unternehmern sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.4. Vertragssprache ist Deutsch.
2. HAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit die Soapflaker GmbH oder ein beauftragter Kooperationspartner nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH / VERWEIS
1.1. Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1.2. Reparatur- und Montagedienstleistungen können entweder durch die Soapflaker GmbH oder durch selbstständige Kooperationspartner ausgeführt werden. Sofern im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ein Kooperationspartner ausdrücklich als ausführender Vertragspartner benannt wird, kommt der Vertrag unmittelbar mit diesem Kooperationspartner zustande.
2. KOSTEN
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Soapflaker GmbH oder Kooperationspartnernur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleis- tungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. KÜNDIGUNG
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Soapflaker GmbH oder Kooperationspartner zu vertreten haben. Nach der Kündigung legt der Auftragnehmer Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvolziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4. ZAHLUNGEN
Zahlungen sind nach Abnahme sofort oder ggf. nach 7 Tagen ohne Abzug fällig.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Soapflaker GmbH oder Kooperationspartner nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6. FRIST FÜR DIE AUSFÜHRUNG DER REPARATUR
6.1 Die Angaben von Soapflaker GmbH oder Kooperationspartner über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und vom Auftragnehmer nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaf- fungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen und höherer Gewalt, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
67. ABNAHME DER REPARATUR
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde nach Beendigung der Arbeiten, einer unverzüglichen Abnahme nicht nach, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 5 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
9. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Soapflaker GmbH oder dem Kooperationspartner unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
10. ONLINE-STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: kontakt@soapflaker.de
Soapflaker GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Soapflaker GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbrau-cher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
11. KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 7694 Kehl am Rhein, mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
1. Die Soapflaker GmbH hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
2. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von der Soapflaker GmbH vereinbart.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Soapflaker GmbH ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
